Unfalltod

In der Regel spielt bei Risikolebensversicherungen die Todesursache des Versicherten keine Rolle. Es gibt jedoch einige Versicherungsgesellschaften, die ihre Todesfallleistungen an die Hinterbliebenen verdoppeln, falls der Versicherungsnehmer durch einen Unfall stirbt. Das geschieht meistens jedoch nicht automatisch, sondern nur, wenn der Versicherte eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen hat. Selbstverständlich wird ein Unfalltod auch ohne die Zusatzversicherung versichert, jedoch mit den übliche Leistungen und Konditionen.

In der Regel ist eine Unfallzusatzversicherung nicht unbedingt zu empfehlen, diese Entscheidung hängt aber letztendlich von den Präferenzen und Vorstellungen des Versicherungsnehmers ab. Es ist immer sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren und beraten zu lassen.