Todesfallrisiko

Das Todesfallrisiko ist das Risiko, das durch eine Risikolebensversicherung abgesichert wird. Dabei ist zu beachten, dass in der Regel ausschließlich das Todesfallrisiko abgesichert wird und die Risikolebensversicherung demnach keine kapitalbildende Versicherung ist.

Erst nach dem Eintreten des Todesfallrisikos wird die Versicherungssumme an die in der Police festgelegten Begünstigten ausgezahlt. Dabei spielt die Todesursache keine Rolle. Falls der Versicherungsnehmer Selbstmord begangen hat, wird die Summe erst nach einer Frist von drei Jahren an die berechtigen Personen ausgegeben.

Das Todesfallrisiko kann man auch als Zusatz zu einer Rentenversicherung absichern, jedoch ist diese Variante oft kostspieliger als zwei separate Versicherungsverträge.