Kann man die Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen?

Jeder Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine abgeschlossene Risikolebensversicherung bei der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuererklärung steuerlich geltend zu machen.

Laut dem §10 EStG kann die Versicherung mit den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

Somit bietet sich nicht nur für Privatpersonen eine gute Möglichkeit Hinterbliebene abzusichern, sondern ebenfalls Geschäftspartner können sich im Geschäftsleben vor einem finanziellen Engpass schützen, wenn ein Partner plötzlich verstirbt.

Selbständige können eine abgeschlossene Risikolebensversicherung über die Betriebsausgaben absetzen, und somit die Geschäftskosten weiter senken.