RLV Leistungen
Die Leistungen und Leistungseinschränkungen der Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung, mit der gegenüber der Kapitallebensversicherung somit die monatlichen Beiträge nicht dazu verwendet werden um Kapital einzusparen. Die Versicherungsleistungen werden von den Versicherungsgesellschaften gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Die Risikolebensversicherung ist somit zum größten Teil zur finanziellen Absicherung der Familie, bzw. anderer Hinterbliebenen gedacht.
Es gibt verschiedene Varianten der Risikolebensversicherung, wie z.B. die fallende Risikolebensversicherung oder die verbundene Risikolebensversicherung. Im Einzelne werden die Unterschiede auf den jeweiligen Seiten im Ratgeber beschrieben.
Damit die Versicherungsgesellschaften im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme auszahlen, ist es notwendig, dass der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsantrag alle gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hat. Sollte der Versicherungsnehmer gelogen haben, so riskiert dieser den vereinbarten Versicherungsschutz.
Die Risikolebensversicherung verfügt über keine Wartezeit, sondern ab Vertragsbeginn gewähren die Versicherungen bereits den Todesfallschutz. In der Regel gibt es bei dieser Art der Lebensversicherung kaum Fälle die nicht, oder nur begrenzt, versichert sind.
Zu einer Eingrenzung der Versicherungsleistung führen unter anderem kriegerische Handlungen. Sollte der Versicherungsnehmer infolge des Krieges versterben, so hat der Versicherer das Recht, die Versicherungsleistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital zu begrenzen. Berechnet wird das Deckungskapital aus den eingezahlten Beiträgen, sowie dem bis dahin entstandenen Gewinn.
Von der Versicherungsleistung entbunden sind die Versicherungen in der Regel ebenfalls, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Vertragsbeginn oder nach der Wiederherstellung der Versicherung, Selbstmord begeht. Den vollen Versicherungsschutz zahlen die Versicherungsgesellschaften in der Regel nur aus, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer krankhaften, geistigen Störung die Tat begangen hat.
Bei der Berechnung der Monatsbeiträge, siehe auch Beitragsbemessung, legen die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Faktoren zugrunde, wie zum Beispiel das Alter der zu versichernden Person oder die Laufzeit des Vertrages.
Viele Versicherer berechnen zudem Risikozuschläge, wenn der Versicherte Raucher ist oder ein gefährliches Hobby ausübt. Grundsätzlich sollte jeder Verbraucher nicht ausschließlich auf den günstigsten Preis bei der Risikolebensversicherung achten, sondern vor allem auf die gebotenen Leistungen der Versicherungen. Der günstigste Tarif kann sich jedoch für Versicherungsnehmer lohnen, wenn später keine Zusatzversicherungen geplant sind und der Grundschutz weiterhin ausreicht.
Manche Versicherungsgesellschaften haben auch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Angebot, was durchaus eine sinnvolle Erweiterung darstellt, da im Falle einer Arbeitsunfähigkeit die Beiträge zur Risikolebensversicherung entfallen und der Versicherte finanziell abgesichert ist. Im Falle seines Todes erhalten die Begünstigten die Summe aus der Risikolebensversicherung. Diese Kombination der beiden Versicherungen stellt eine doppelte Absicherung dar und ist zudem fast immer billiger als zwei separate Verträge.
Da sich die Leistungen und Möglichkeiten der verschiedenen Risikolebensversicherungen gravierend voneinander unterscheiden können, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld eingehend zu informieren und einen Risikolebensversicherungsvergleich durchzuführen. Ein guter Weg hierfür ist die Konsultation eines Onlinevergleichsrechners, der anhand der persönlichen Angaben rasch, unverbindlich und gratis die passende und günstigste Risikolebensversicherung herausfindet und zusätzlich viele nützliche Informationen liefert.