Risikozuschlag bei erhöhtem Todesfallrisiko
In bestimmten Fällen verlangen die meisten Risikolebensversicherungen einen Risikozuschlag. Dieser wird fällig, wenn sich herausstellt, dass der potentielle Versicherungsnehmer im Vergleich zum Durchschnitt ein erhöhtes Todesfallrisiko aufweist. Das ist der Fall, wenn der Interessent ein vergleichsweise gefährliches Hobby betreibt, einen instabilen Gesundheitszustand hat oder einen Beruf ausübt, der ein hohes Gefahrenpotential aufweist. Beispiele, bei denen ein Risikozuschlag fällig wird, sind:
- Hobbys wie Fallschirmspringen, Motorradfahren, Bungeejumping etc.
- Chronische Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck etc.
- Ungünstige Gesundheitszustände wie Rauchen oder Übergewicht
- Berufe wie Berufstaucher, Soldat etc.
Wer solche Umstände bei Vertragsabschluss verschweigt, riskiert viel- so kann sich die Versicherungsgesellschaft weigern, die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen auszuzahlen. Deshalb sollte man alle Angaben gegenüber der Versicherung wahrheitsgetreu machen, auch wenn dies zu höheren Beiträgen führt. Ehrlichkeit zahlt sich im Endeffekt immer aus.