Die richtige Wahl der Versicherungssumme bei einer RLV
Jeder Versicherungsnehmer sollte die Versicherungssumme so hoch wie möglich wählen, wobei natürlich auch die zu zahlenden monatlichen Versicherungsbeiträge ansteigen. Gerade junge Familien, bei denen Kinder vorhanden sind, sollten die Versicherungssummen großzügig bemessen. Als Faustregel gilt bei Ledigen, bzw. Verheirateten, rund das 3-fache des jährlichen Einkommens, bei Familien mit Kindern sogar das 5-fache des Jahreseinkommens.
Wie lange der Vertrag läuft ist dabei abhängig von der jeweiligen Lebenssituation. Versicherungsnehmer sollten dabei jedoch bedenken, dass diese wenn der Vertrag ausläuft, wieder um einige Jahre gealtert sind, und sollte dann noch einmal ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, steigen somit erneut die monatlichen Versicherungsprämien aufgrund des Alters. Versicherungsexperten empfehlen heute jedem Versicherten, die Vertragslaufzeiten mindestens bis zum 50, bzw. 55. Lebensjahr zu wählen.
Versicherte die sich nicht sicher sind von einer Versicherungsgesellschaft aufgrund des gesundheitlichen Zustandes aufgenommen zu werden, haben die Möglichkeit einen so genannten Probeantrag zu stellen. Bei diesem Antrag geht der Versicherungsnehmer keinerlei Verpflichtungen ein, und kann sich immer noch eine andere Gesellschaft aussuchen, wenn diese bereit ist, den Antragsteller aufzunehmen. Die Versicherungen sind bei einem verbindlichen Angebot jedoch verpflichtet den Antragsteller aufzunehmen, und können das Angebot nicht wieder rückgängig machen.
Bei der Auswahl eines passenden Versicherungsvertrages sollte der Versicherungsnehmer hauptsächlich auf das Preis- Leistungsverhältnis achten, bei der vor allem die Todesfallleistung eine große Rolle spielt. Ein anderer wichtiger Punkt sind zudem gewährte Überschüsse, welche die Todesfallleistung im Laufe der Jahre ansteigen lassen. Um einen passenden Versicherer zu finden, ist es somit unbedingt notwendig, einen ausführlichen Vergleich in Bezug auf die Beiträge und Leistungen durchzuführen , damit die Hinterbliebenen im Todesfall ausreichend abgesichert sind.