Gesundheitsprüfung
Bevor man den Vertrag für eine Risikolebensversicherung unterzeichnen kann, wird vom Versicherer eine Gesundheitsprüfung bzw. wahrheitsgemäße Selbstauskunft verlangt. Der Versicherungsnehmer in spe muss dabei Fragen bezüglich seines Gesundheitszustands, seiner Freizeitgestaltung und seiner generellen Lebensweise wahrheitsgetreu beantworten. Anhand der gemachten Angaben können die Versicherungsgesellschaften das Todesfallrisiko besser einschätzen und sich entscheiden, ob der Interessent überhaupt als Versicherter in Frage kommt bzw. ob er einen Risikozuschlag bezahlen muss. Dabei behalten sich viele Risikolebensversicherungen vor, nachträglich eine ärztliche Untersuchung anzufordern.
Vielen Verbrauchern ist die Gesundheitsprüfung ein Dorn im Auge. Die wenigsten Versicherungsgesellschaften bieten Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an. Bei den wenigen Angeboten, für die keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, gibt es einige Einschränkungen im Vergleich zu herkömmlichen Risikolebensversicherungen. Der Versicherte kann in einem solchen Fall die Absicherungshöhe nicht in beliebiger Höhe festsetzen- in der Regel sind 50.000 Euro die obere Grenze. Auch gibt es in vielen Fällen eine Sperrzeit von bis zu einem Jahr, da die Versicherungsgesellschaften nicht wissen, ob der Interessent an einer unter Umständen lebensbedrohlichen Krankheit leidet und die Risikolebensversicherung auf den letzten Drücker abschließt. Meistens gibt es bei Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung auch eine begrenzte Versicherungsdauer, die dann in der Regel bis zum 75. Lebensjahr reicht.
Es lässt sich also sagen, dass man sich durch die Gesundheitsprüfung nicht abschrecken lassen sollte, denn eine herkömmliche Risikolebensversicherung birgt sicher mehr Vorteile und Möglichkeiten als die Varianten ohne die Gesundheitsprüfung.
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