Bezugsberechtigte Versicherungsnehmer

Der Bezugsberechtigte bei einer Risikolebensversicherung ist immer derjenige, der vom Versicherungsnehmer in der Versicherungspolice festgelegt wurde. Diese Person ist demnach der einzige Bezugsberechtigte und erhält die gesamten Bezüge aus der Risikolebensversicherung. Es gibt auch Fälle, bei denen der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten angibt. Dann ist der Versicherte selbst der Bezugsberechtigte. Falls er vor dem Auslaufen der Risikolebensversicherung stirbt, werden in den meisten Fällen die Erben zu Bezugsberechtigten.