Kann man die Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen?

Jeder Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine abgeschlossene Risikolebensversicherung bei der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuererklärung steuerlich geltend zu machen.

Laut dem §10 EStG kann die Versicherung mit den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

Somit bietet sich nicht nur für Privatpersonen eine gute Möglichkeit Hinterbliebene abzusichern, sondern ebenfalls Geschäftspartner können sich im Geschäftsleben vor einem finanziellen Engpass schützen, wenn ein Partner plötzlich verstirbt.

Selbständige können eine abgeschlossene Risikolebensversicherung über die Betriebsausgaben absetzen, und somit die Geschäftskosten weiter senken.

Wen kann ich mit der Risikolebensversicherung absichern?

Die Risikolebensversicherung ist ausschließlich für die Absicherung von Hinterbliebenen gedacht. Jeder Versicherungsnehmer hat dabei nicht nur die Möglichkeit, die eigenen Kinder oder den Ehepartner im Todesfall abzusichern, sondern in Anspruch genommen wird diese Form der Lebensversicherung ebenfalls von Geschäftspartnern.

Gegenüber der bekannten Kapitallebens- oder Rentenversicherung wird bei der Risikolebensversicherung jedoch kein Kapital angespart. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nur ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrages verstirbt. Sollte der Versicherte das Ende des Vertrages erleben, dann werden keine Beträge zurück erstattet.

Bei dieser Vorsorgeversicherung bietet sich jedoch der Vorteil, dass die Absicherung für etwaige Hinterbliebene, bereits für einen geringen monatlichen Beitrag zu erhalten ist, und die Versicherungen in der Regel einen sehr guten Versicherungsschutz bieten.

Versicherungsnehmer die eine Absicherung nicht ausschließlich für den Todesfall abschließen möchten, erhalten die Möglichkeit bei den Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherungen abzuschließen.

Möglich ist hierbei zum Beispiel die Absicherung im Bereich der Berufsunfähigkeit oder der zusätzliche Unfallschutz.

Der Versicherungsnehmer kann vollkommen frei wählen, wer im Todesfall begünstigt werden soll. Die Risikolebensversicherung ist an keinerlei gesetzliche Vorschriften oder an eine Erbfolge gebunden. Neben der Familie ist es somit durchaus möglich eine natürliche oder juristische Person als Erbberechtigten einzusetzen, wie zum Beispiel einen Verein.

Welche Formen der Risikolebensversicherung gibt es, und welche eignet sich für mich?

Von den Versicherungen werden heute unterschiedliche Formen der Risikolebensversicherung angeboten, wie zum Beispiel die klassische Risikolebensversicherung. Diese Form ist vor allem für Alleinerziehende Personen oder junge Familien geeignet, denn über die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages bleiben sowohl die zu zahlenden Versicherungsprämien, wie auch die Versicherungssumme konstant.

Eine andere Form ist die so genannte Verbundene Risikolebensversicherung, bei der 2 oder mehr Personen die Möglichkeit erhalten, sich über einen einzigen Versicherungsschein zu versichern. In Anspruch genommen wird diese Form heute vor allem von Ehepaaren, bzw. Paaren oder Geschäftspartnern. In der Regel sind die zu zahlenden Versicherungsprämien wesentlich günstiger wie bei Einzelverträgen, wobei die vereinbarte Versicherungssumme jedoch nur einmal ausgezahlt wird und zwar dann, wenn einer der im Versicherungsvertrag genannten Versicherten verstirbt. Im Todesfall eines Versicherungsnehmers erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Sollten beide Versicherungsnehmer auf einmal versterben, wird die Versicherungsleistung ebenfalls nur einmal fällig.

Die Fallende Risikolebensversicherung wird heute vor allem von Darlehensnehmern abgeschlossen, denn bei diesem Vertrag sinken jedes Jahr sowohl die zu zahlenden Versicherungsprämien, wie auch die Versicherungssumme. Der Versicherungsvertrag passt sich somit jedes Jahr an die noch offene Darlehenssumme an, denn die Fallende Risikolebensversicherung ist vornehmlich zur Absicherung des Kredites gedacht, damit die Hinterbliebenen im Todesfall nicht die noch offene Restkreditsumme zurück zahlen müssen.

Die richtige Wahl der Versicherungssumme bei einer RLV

Jeder Versicherungsnehmer sollte die Versicherungssumme so hoch wie möglich wählen, wobei natürlich auch die zu zahlenden monatlichen Versicherungsbeiträge ansteigen. Gerade junge Familien, bei denen Kinder vorhanden sind, sollten die Versicherungssummen großzügig bemessen. Als Faustregel gilt bei Ledigen, bzw. Verheirateten, rund das 3-fache des jährlichen Einkommens, bei Familien mit Kindern sogar das 5-fache des Jahreseinkommens.

Wie lange der Vertrag läuft ist dabei abhängig von der jeweiligen Lebenssituation. Versicherungsnehmer sollten dabei jedoch bedenken, dass diese wenn der Vertrag ausläuft, wieder um einige Jahre gealtert sind, und sollte dann noch einmal ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, steigen somit erneut die monatlichen Versicherungsprämien aufgrund des Alters. Versicherungsexperten empfehlen heute jedem Versicherten, die Vertragslaufzeiten mindestens bis zum 50, bzw. 55. Lebensjahr zu wählen.

Versicherte die sich nicht sicher sind von einer Versicherungsgesellschaft aufgrund des gesundheitlichen Zustandes aufgenommen zu werden, haben die Möglichkeit einen so genannten Probeantrag zu stellen. Bei diesem Antrag geht der Versicherungsnehmer keinerlei Verpflichtungen ein, und kann sich immer noch eine andere Gesellschaft aussuchen, wenn diese bereit ist, den Antragsteller aufzunehmen. Die Versicherungen sind bei einem verbindlichen Angebot jedoch verpflichtet den Antragsteller aufzunehmen, und können das Angebot nicht wieder rückgängig machen.

Bei der Auswahl eines passenden Versicherungsvertrages sollte der Versicherungsnehmer hauptsächlich auf das Preis- Leistungsverhältnis achten, bei der vor allem die Todesfallleistung eine große Rolle spielt. Ein anderer wichtiger Punkt sind zudem gewährte Überschüsse, welche die Todesfallleistung im Laufe der Jahre ansteigen lassen. Um einen passenden Versicherer zu finden, ist es somit unbedingt notwendig, einen ausführlichen Vergleich in Bezug auf die Beiträge und Leistungen durchzuführen , damit die Hinterbliebenen im Todesfall ausreichend abgesichert sind.