Risikolebensversicherung Vergleich

Die Risikolebensversicherung sollte in keinem Versicherungsordner fehlen, wenn der Versicherungsnehmer eine vorhandene Familie, oder andere Hinterbliebene absichern möchte. Diese Vorsorge empfiehlt sich vor allem für junge Familien, denn bei dem Tod des Hauptverdieners können die Hinterbliebenen schnell in einen finanziellen Engpass geraten, vor allem wenn zusätzlich die Abzahlung einer Hypothek zu leisten ist.

Mit einer Risikolebensversicherung verhindert der Versicherungsnehmer bei seinem versterben, dass der Familie Versorgungslücken entstehen. Mit der Risikolebensversicherung bleiben diese somit finanziell flexibel.

Grundsätzlich ist die Risikolebensversicherung nicht als Kapitalanlage gedacht, sondern diese soll ausschließlich für die Absicherung der Familie im Todesfall dienen. Bei der Risikolebensversicherung wird somit nur im Todesfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Gegenüber einer normalen Kapitallebensversicherung werden die eingezahlten Beiträge in eine Risikolebensversicherung somit nicht angespart, wodurch ebenfalls die monatlichen Beiträge für diese Art der Versicherung wesentlich günstiger ausfallen.

Im Bereich der Risikolebensversicherung gibt es heute mehrere Möglichkeiten eine Absicherung zu treffen. Eine davon ist die verbundene Risikolebensversicherung, bei der sich Partner gegenseitig absichern können. Vorteilhaft bei dieser Art der Absicherung ist in der Regel der günstigere Monatsbeitrag gegenüber der Einzelabsicherung. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme jedoch nur einmal fällig, und zwar wenn einer der beiden Versicherungsnehmer verstirbt.

Die Risikolebensversicherung ist unter anderem ebenfalls für Geschäftspartner als gegenseitige Absicherung geeignet. Vor allem im Geschäftsleben kann der Tod eines Geschäftsführers oder Geschäftspartners, große finanzielle Einbußen mit sich bringen. Für eine ausreichende Absicherung sollten die Geschäftspartner eine Risikolebensversicherung abschließen, die als Versicherungssumme mindestens das 2-fache Bruttoeinkommen umfassen sollte. Vorteilhaft ist, dass die gezahlten Monatsbeiträge als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, wobei diese jedoch der Besteuerung im Todesfall unterliegen.

Eine weitere Absicherungsmöglichkeit ist die fallende Risiko-Lebensversicherung, die heute oft für eine Hausfinanzierung abgeschlossen wird. Bei der fallenden Risiko-Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer den Vorteil, dass die zu zahlenden Versicherungsprämien immer weiter sinken, da sich die Versicherungssumme automatisch der Restschuld des vorhandenen Kredites anpasst.